Dienstag, 7. September 2010
Staatliche Anerkennung

Die Ausbildung ist staatlich anerkannt. Dass diese Anerkennung vom Land RLP ergeht, ergibt sich aus dem Gesetz. Es gibt, ähnlich wie bei Lehrerexamen an einer Hochschule, keine bundesweiten Ausbildungen in diesem Bereich. Eine förmliche Anerkennung in anderen Bundesländern ist (noch) nicht erfolgt. Allerdings wird diese Ausbildung in allen Bundesländern "gewürdigt" bzw. "anerkannt". Das vermittelte Wissen ist - abgesehen von Teilbereichen des Rechtsteiles - bundesweit und sogar weltweit identisch.

 Was bringt mir der Sozialfachwirt?

Die sozialen Einrichtungen, gemeinhin geprägt durch eine Non-Profit-Struktur, müssen sich den gewachsenen wirtschaftlichen Notwendigkeiten stellen, um bestehen zu können. Die in diesen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter/-innen erwerben mit dem Lehrgang Fachwirt/-in im Sozialwesen fundiertes volks- und betwirtschaftliches know-how.

Die erworbenen Fähigkeiten qualifizieren die Absolventen und Absolventinnen für die Übernahme anspruchsvoller Aufgaben in Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. für Führungs- Verwaltung- und Mangementaufgaben.

Die Aufgaben eines/einer Sozialfachwirt/-in umfassen:

  • Mitarbeiterführung und personalwirtschaftliche Aufgabenstellungen im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie Mitwirkung bei Aus- und Weiterbildung,
  • Ausführung qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben in Unternehmen und Organisationen,
  • Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen im Bereich sozialer Dienstleistungen und deren Einfluss auf den Betriebsablauf,
  • Strategische Entwicklung der Einrichtung (neue Betreuungsformen etc.)

Die Sozialfachwirte stellen die Führungskräfte für die Aufgaben im mittleren Management in Einrichtungen, wie z.B. Heimleitung, Pflegedienst-, Stationsleitung, Leitung als Bildungsreferent/-in. Die Ausbildung eröffnet zudem den Weg in die berufliche Selbstständigkeit. In manchen Fachhochschulen ist er auch die Grundlage für die Aufnahme eines Studiums.

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